
Strafverteidigung für Ärzte
und für das Gesundheitswesen
Arztstrafrecht. Medizinstrafrecht. Medizinisches Haftungsrecht.
In Karlsruhe und bundesweit
Sie sind Arzt, Zahnarzt, Therapeut, Klinikverantwortlicher oder Betreiber eines MVZ. Gegen Sie wird ermittelt. Ihre Praxis wurde durchsucht. Ein Patient erhebt einen schweren Vorwurf. Ein Regressverfahren wegen Abrechnungsbetrug. Ihre Approbation, Zulassung und berufliche Existenz stehen auf dem Spiel.
Dann brauchen Sie keinen Allgemeinanwalt. Sie brauchen einen spezialisierten Strafverteidiger, der medizinische Sachverhalte versteht und die Folgen für Ihren Beruf von Beginn an mitdenkt. Strafverteidigung für Ärzte heißt für mich: Ihre berufliche Zukunft von Anfang an mit zu verteidigen.
Ich vertrete Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, MVZ, Apotheker, Pflegeeinrichtungen und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Karlsruhe und bundesweit. Seit 25 Jahren. Persönlich. Diskret. Konsequent.
Ein strafrechtlicher Vorwurf entwickelt schnell eine eigene Dynamik. Eine Anzeige, eine Vorladung, eine interne Stellungnahme oder eine Datenauffälligkeit können zur Grundlage einer Ermittlungsakte werden. Was dort früh und unvollständig erklärt wird, prägt häufig die weitere Sicht auf den Fall.
Hier beginnt Verteidigung. Ich übernehme die Kommunikation, sichere die Ausgangslage und prüfe, was den Vorwurf tatsächlich trägt. Ich trenne Vermutungen von Belegen, organisatorische Fehler von persönlicher Verantwortung und eine Auffälligkeit von dem Nachweis eines strafbaren Vorsatzes.
Erst wenn der Sachverhalt kontrolliert aufgearbeitet ist, wird entschieden, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Effektive Strafverteidigung beginnt, bevor der Vorwurf festgeschrieben ist.
Behauptung ist nicht Beweis.
"Ein Ermittlungsverfahren darf nicht über Ihre Zukunft entscheiden.
Ich verteidige nicht nur gegen den Vorwurf – sondern persönlich, diskret
und mit einer Strategie, die alle Folgen im Blick behält."
j
Matthias Klein, Strafverteidiger, Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht

