Auf Smartphones sind heute schon mehr sensible Daten gespeichert, als auf herkömmlichen Computern. Das wissen auch Ermittler. In jedem zweiten Strafprozess spielt die Auswertung von #WhatsApp Chats und anderer digital gespeicherter Kommunikation heute eine überragende Rolle in der Beweisführung der #Anklage. Daher sollten Sie Ihre Rechte kennen, wenn Sie die Polizei auffordert, den #Sperrcode Ihres Smartphones zu nennen. Doch darf die Polizei nach dem Sperrcode Fragen oder gar Ihnen das Handy vors Gesicht halten, um mit #FaceID das Handy mit #Gesichtserkennung zu entsperren?
1. Ruhig und selbstbewusst bleiben.
Leichter gesagt als getan, wenn Polizisten vor Ihnen stehen. Aber jeder Widerstand gegen Polizeibeamte kann zur Anzeige gebracht werden und bringt somit nur noch mehr Ärger. Also: Keinen Widerstand leisten.
Die Polizei darf Ihr Handy oder Tablet beschlagnahmen, wenn sie darauf Daten vermutet, welche auf bestimmte Straftaten hindeuten zB. Handel oder Bestellungen im #Darknet oder #Kinderpornografie oder #Betäubungsmittel, also Bestellung oder Handel mit #Drogen im Internet.
Mittels #FaceID kann das Handy entsperrt werden, auch wenn Sie nicht den Sperrcode eingeben. Das ist im Alltag sicher praktisch. Unpraktisch ist es dann aber, wenn Ihnen die Polizei das Handy vors Gesicht hält und dadurch dieses entsperrt. Die meisten Handys haben heute diese spezielle Software, welche mittels Infrarot Ihr Gesicht erkennen kann. #TouchID nutzt Ihren #Fingerabdruck.
Ob dies zulässig ist, ist sehr umstritten. Ich meine nein, das ist nicht zulässig. Niemand ist gezwungen, aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Zudem wäre es möglicherweise Anwendung unzulässigen Zwangs, wenn man Ihnen beispielsweise den Kopf gerade halten würd, damit Sie ins Handy blicken. Oder eine verbotene Vernehmungsmethode. In der Folge wären die erlangten Beweise in einem Strafverfahren nicht gegen Sie verwertbar.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Deaktivieren Sie Face-ID und/oder Touch-ID. Das iPhone ist nur noch durch die Eingabe des Sperrcodes im Sperrbildschirm zu entsperren, nicht mehr durch Gesichtserkennung oder Fingerabdruck.
3. Niemals freiwillig den #Sperrcode nennen
Niemand kann Sie zwingen Ihre Daten durch Nennung des #Sperrcode freizugeben. Oder durch Face-ID das Gerät zu entsperren.
Die Polizei wird Ihnen sagen, dass es Sie "verdächtig" macht, wenn Sie den Code nicht "freiwillig" nennen, weil das so aussehe, als ob Sie etwas zu verbergen hätten.
Die Polizei wird Ihnen "versprechen", dass Sie das Handy bei Nennung des Codes viel schneller zurück bekommen.
Tun Sie das nicht!
4. Schweigen oder Passivität hat keine negative Folgen für Sie.
Ebenso wenig wie Schweigen auf Fragen der Polizei („Ohne meinen Anwalt sag ich nichts“) kann die Weigerung, den Sperrcode zu nennen, niemals gegen Sie verwendet werden. Ihr Reden aber schon.
5. Strafverteidiger anrufen.
#Beschlagnahme digitaler Geräte ist ein strafrechtlicher #Notfall. Es liegt ein gravierender #Verdacht einer #Straftat gegen sie vor. Die Polizei hat bereits im Dunkeln (heimlich) gegen Sie ermittelt.
Rufen Sie sofort den #Strafverteidiger Ihres Vertrauens an. Dieser wird das Bestmöglichste für Sie tun. Er wird die Beweislage und die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme prüfen und davor sorgen, dass Sie Ihre Geräte wieder bekommen.
Künftig sollen Sie per Gesetz gezwungen werden können, der Polizei beim Ermitteln gegen andere zu helfen. Das ist problematisch. Denn als Zeuge können Sie nie wissen, ob Sie noch Zeuge oder schon Beschuldigter sind. Die Grenze ist fließend. Und möglicherweise merken Sie nicht, wenn Sie die Grenze überschreiten. Sie sollten also grundsätzlich schweigen. Doch einen Satz können Sie der Polizei aber sagen: "Ohne meinen Anwalt sag ich nichts". Dieser Satz kann Sie retten. Der Kontakt zum Anwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden. Die Nummer des Verteidigers Ihres Vertrauens sollten Sie kennen! Meine lautet: 0721 15101010.
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