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Ungewollter Polizeikontakt? Zehn sofort umsetzbare Tipps, die jeder kennen sollte.

Wie reagiere ich richtig, wenn mich die Polizei mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert? Muss ich auf Fragen antworten? Ist Schweigen nachteilig? Müssen Zeugen immer aussagen? Muss ich den Code zum Entsperren meines Mobiltelefon nennen? Kann ich eine Durchsuchung meiner Wohnung verhindern? Wo lande ich nach einer Festnahme oder Verhaftung?








1 – Bleiben Sie ruhig - Leisten Sie keinen Widerstand.

Halten Sie die Klappe. Klingt banal, ist aber das A und O! Falls Sie plötzlich die Polizei vor Ihrer Tür steht oder Sie in andere Situationen ungewollten Polizeikontakt haben, gilt: Ruhe bewahren! Keinen Widerstand leisten! Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen und will Sie die Polizei deshalb festnehmen, erkennungsdienstlich behandeln (z.B. Fingerabdrücke, Fotos, Speichelprobe), verhören, durchsuchen und Ihr Mobiltelefon oder Tablet beschlagnahmen, handelt es sich um einen strafrechtlichen Notfall. Der beste Rat, den ein Verteidiger seinem Mandanten jetzt geben kann, lautet: Halten Sie die Klappe!


2 – Verlangen Sie sofort nach einem Verteidiger

Ein Strafverteidiger kann Ihnen viel Ärger und Probleme ersparen. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, verlangen Sie jemanden, der spezialisiert auf Strafrecht ist. Wer als Anwalt besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht sowie eine besondere Fachausbildung mit Prüfung erfolgreich absolviert hat, dem kann die Rechtsanwaltskammer gestatten, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts auf diesen Titel. Im Notfall verlangen Sie den örtlichen Strafverteidiger-Notdienst. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar. Aber auch viele Strafverteidiger sind in Notfällen rund um die Uhr erreichbar. Sie dürfen in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger konsultieren. Der Kontakt zu Ihrem Anwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden. Machen Sie von diesem Grundrecht Gebrauch! Ein vergesslicher Mandant hat folgenden Code auf seinen Arm tätowieren lassen: 1510 1010. Das ist meine Nummer. Im Notfall 24 Stunden erreichbar. Doch es reicht, wenn Sie den Verteidiger Ihres Vertrauens in Ihren Kontakten abspeichern. Wenn Sie ein iPhone nutzen: Am besten als Notfallkontakt. Warum das? Dazu mehr in Punkt 8.


3 – Auch Zeugen dürfen manchmal schweigen

Reden Sie nicht mit der Polizei. Prägen Sie sich diese eiserne Grundregel ein. Wichtig: Gilt ebenso für nahe Angehörige. Personen, mit denen Sie verwandt, verschwägert oder verlobt/verheiratet sind. Auch Zeugen haben Rechte. Ihnen besonders nahestehende Personen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen nicht gegen Sie aussagen. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass diese Personen von ihrem Recht Gebrauch machen und die Klappe halten. Das kann Ihre Lage noch verschlimmern! Ob Ihre Angehörigen aussagen sollen, oder nicht, wird Ihr Strafverteidiger mit Ihnen besprechen.


4 – How to talk to Police? - DON’T

Reden Sie auf keinen Fall mit der Polizei! Unter gar keinen Umständen. Sie haben das Recht zu schweigen. Dieses Grundrecht kann Ihnen niemand nehmen! Es ist im Gesetz (Strafprozessordnung, StPO), in der Verfassung (Grundgesetz, GG) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest verankert. Schweigen hat strafprozessual niemals negative Konsequenzen für Sie. Der Staat zeigt bei einer Festnahme seine ganze Macht. Der Staat muss Ihre Schuld beweisen! Und zwar in einem rechtsstaatlichen Verfahren, in dem feste Regeln gelten, die Sie schützen. Und hier kommt Ihr Verteidiger ins Spiel. Die einzige Person, auf die Sie jetzt zählen können. Er kämpft mit allen Mitteln des Rechts – nur für Sie! Und sorgt dafür, dass Sie niemals zu einem bloßen Objekt des Strafverfahrens werden. Auch wenn Sie schuldig sind, sind Sie so lange unschuldig, bis ein rechtskräftiges Urteil gegen Sie vorliegt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Staat muss Ihnen Ihre Schuld also nachweisen. Kommen dem Richter Zweifel, weil die vorgebrachten Beweise nicht ausreichen, muss er freisprechen. So geht Rechtsstaat.


5 – Sagen Sie nichts ohne Ihren Verteidiger und ohne Aktenkenntnis

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen. Manch ein Beschuldigter will sofort reden. Besonders stark ist dieses Bedürfnis bei einer Festnahme oder bei einer Durchsuchung. Doch Reden ohne Aktenkenntnis ist keine gute Idee, sondern eine ganz miserable! Hoffen Sie nicht darauf, dass dadurch alles ein Ende hat oder Sie jetzt freikommen. Die Polizei darf und wird Ihnen keine Auskünfte zum Stand der Ermittlungen geben. Im Gegenteil: Sie wird Ihnen Fangfragen stellen. Und alles aufschreiben, was Sie sagen. Über jedes Gespräch werden Vermerke gemacht, die Bestandteil der Ermittlungsakte sind. Solange Sie also als Beschuldigter nicht wissen, was in der Akte steht und welche Beweise gegen Sie vorliegen (und das erfahren Sie ungefiltert nur aus der Ermittlungsakte), werden Sie sich unwissentlich in Widersprüche verwickeln. Man wird Ihr Redebedürfnis ausnutzen. Man wird Ihnen Fangfragen stellen, die Sie nicht in den Zusammenhang einordnen können. Dadurch werden Sie einen bestehenden Verdacht noch verstärken. Warum dies so ist? Ganz einfach. In dem Moment, in dem Sie davon erfahren, dass gegen Sie etwas vorliegt, weiß die Polizei viel mehr als Sie. Denn die Polizei hat heimlich gegen Sie ermittelt. Ohne Ihr Wissen. Sie hat heimlich Beweise gegen Sie gesammelt. Wenn Sie anlässlich Ihrer Festnahme oder bei einer Durchsuchung erstmals davon erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, herrscht ein Ungleichgewicht zwischen dem, was Sie wissen und was die Polizei weiß (oder zu wissen glaubt). Ihr Verteidiger wird sofort dafür sorgen, dass auch Sie alles wissen, was die Polizei weiß. Erst dann und nur auf dieser Grundlage eines Wissensgleichstandes kann man vielleicht reden. Oder auch eben auch nicht. Das entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Verteidiger.


6 – Keine Kommunikation mit Dritten

Unterlassen Sie jegliche Kommunikation über alles, was im Zusammenhang mit den gegen Sie erhobenen Vorwürfen stehen könnte. Reden Sie nicht mit Leuten, mit die dem, was Ihnen die Polizei vorwirft, auch nur im Entferntesten zu tun haben könnten. Denn diese könnten später als Zeugen vernommen werden und gegen sie aussagen. Reden Sie aus dem gleichen Grund auch nicht mit unmittelbar Tatbeteiligten. Wenn Sie jetzt etwas beiseitezuschaffen oder auf Zeugen Einfluss nehmen. Man könnte Ihnen das als „Verdunklungshandlung“ auslegen. Untersuchungshaft droht! „U-Haft schafft Rechtskraft“ meint manch ein Staatsanwalt. Und da ist was dran. Denn U-Haft ist zermürbend. Doch die Erfahrung zeigt: Jeder rettet zuerst seinen eigenen Kopf. Wer Freund oder Feind ist, kann sich während laufender Ermittlungen schlagartig ändern, gerade wenn es mehrere Beschuldigte gibt. Der eine schiebt dann gerne mal was auf den anderen. Wer was gesagt hat, erfahren Sie erst aus der Akte.


7 – Gelben Umschlag erhalten? - Fristen einhalten!

Ein Vorgehen gegen einen Ihnen zugestellten Strafbefehl ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich, andernfalls erwächst dieser in Rechtskraft und Sie sind dann rechtskräftig verurteilt und dass Sie je einen Richter zu Gesicht bekommen haben. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, werfen Sie bitte den gelben Briefumschlag nicht weg. Darauf ist das Datum der Zustellung vermerkt. Und danach berechnen sich Fristen. Wenn diese Fristen ablaufen, drohen Ihnen erhebliche Nachteile! Bewahren Sie also den gelben Umschlag und den Inhalt auf. Machen Sie gut lesbare Fotos. Noch besser: Laden Sie sich eine Scan-App herunter und schicken Sie alles als PDF-Dokument sofort zu Ihrem Anwalt. Meine E-Mail-Adresse lautet: office@KLEIN.LEGAL. Gleiches gilt, wenn Sie eine Anklage erhalten. Auch die kommt im gelben Umschlag. Sofort Verteidiger anrufen, sonst geht wertvolle Zeit verloren. Merksatz: Verteidigung ist umso effektiver, je früher sie beginnt.


8 – Niemals den Sperrcode Ihres Handys freiwillig nennen

Geben Sie niemals Ihre Passwörter oder PIN Ihres Mobiltelefons gegenüber Polizeibeamten oder anderen Personen freiwillig heraus. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Dazu hat sie aber keine Befugnis. Sie können nicht verhindern, dass die Polizei das Telefon beschlagnahmt. Sie können aber verhindern, dass die Polizei sofort an ALLE Daten kommt. Sichern Sie deshalb Ihr Mobiltelefon durch einen mehrstelligen (mindestens sechs, besser zehn Stellen) Sperrcode am besten in Kombination mit Buchstaben. Wählen Sie nicht das Geburtsdatum Ihrer Verwandten oder Partner als Code. Wenn Sie ein iPhone besitzen und drücken Sie im Notfall fünfmal hintereinander die rechte Seitentaste. Manche bezeichnen „diese auch die „Anti-Polizeitaste“. Doch warum noch einen Notruf auslösen, wenn die Polizei doch schon da ist? Ganz einfach: Beim Auslösen des Notrufs durch fünfmaliges schnelles Drücken der Seitentaste wird Face-ID oder Touch-ID deaktiviert. Niemand kann Ihnen dann mehr das Handy einfach vor das Gesicht halten oder Ihren Finger nutzen, um das iPhone zu entsperren. Nach Auslösen des Notrufs benötigt er den Code, um das iPhone zu entsperren. Und den verraten Sie nicht. Und noch etwas: Wenn Ihre Wohnung durchsucht wird, kassiert die Polizei in der Regel alle mobilen internetfähigen Geräte ein. Egal, wem diese gehören. Sie sollten also auch Ihren Kindern und Ehepartnern sagen, dass diese auf keinen Fall den Sperrcode für die eigenen Geräte nennen. Sind diese nämlich beispielsweise über eine Cloud mit Ihrem Gerät verknüpft, könnte man auf diese Weise an Ihre Daten gelangen.


9 – Durchsuchung - und jetzt?

Ermittlungen finden heimlich statt. Ohne Ihr Wissen. Viele Menschen erfahren erst durch eine Durchsuchung, dass gegen Sie ermittelt wird. Falls die Polizei also plötzlich Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume / Ihren Arbeitsplatz durchsuchen möchte, bleiben Sie ruhig. Keine Konfrontation mit der Polizei. Keinen Widerstand leisten! Wenn Sie am Arbeitsplatz sind: Bitten Sie die Beamten in einen Besprechungsraum. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Verlangen Sie SOFORT einen Verteidiger zu sprechen. Der Kontakt zu einem Verteidiger darf Ihnen nicht verwehrt werden. Vorsicht Falle: Meist wird Ihnen verboten, mit Ihrem Handy zu telefonieren, weil man Verdunklungshandlungen befürchtet. Jetzt also mal schnell Daten löschen oder Freunde warnen, kann dazu führen, dass man Ihnen Handschellen anlegt und sie abführt. Daher zahlt es sich aus, wenn Sie die Nummer Ihres Verteidigers auswendig wissen. Sagen Sie dem Chef des Polizeitrupps (man nennt ihn: „Leiter der Durchsuchung“), dass Sie darauf bestehen, SOFORT mit Ihrem Anwalt zu sprechen. Sagen Sie ihm die Nummer. Ihr Verteidiger wird SOFORT mit dem Polizeichef sprechen und ihn bitten, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Verteidiger eintrifft. Er wird den Durchsuchungsbeschluss prüfen. Er wird dafür sorgen, dass Sie Kopien von beschlagnahmten Unterlagen machen können. Er wird dafür sorgen, dass Sie Ihre Geräte schnell wieder erhalten. Wichtig: Machen Sie in der Zwischenzeit keinerlei Angaben zur Sache gegenüber den Durchsuchungsbeamten. Das gilt für Sie, aber auch für Freunde, Angehörige und Kollegen. Warum? Ganz einfach: Niemand kann wissen, ob er Zeuge oder Beschuldigter ist. Daher gilt auch hier: Klappe halten. Das Einzige, wozu Sie und andere verpflichtet sind, ist Ihre Personalien anzugeben und Ihren Ausweis vorzuzeigen. Unterschreiben Sie nichts. Reden Sie nicht. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Aber lassen Sie sich auf jeden Fall eine Kopie des Sicherstellungsverzeichnisses aushändigen. Die Polizei ist verpflichtet, alles, was sie mitnehmen will, darin festzuhalten. Merksatz: Eine Durchsuchung ist schlimm. Eine Durchsuchung ohne Anwalt ist schlimmer.


10 – Festnahme – Verhaftung - Pflichtverteidiger

Im Falle einer Festnahme ist die Strafjustiz überzeugt, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen haben. Bestehen Sie darauf SOFORT mit einem Verteidiger sprechen zu dürfen. Er ist jetzt Ihr einziger Verbündeter. Egal was andere Ihnen andere erzählen: Keinerlei Angaben. Keine Erklärungsversuche. Schweigen. Immer. Ohne Ausnahme! Wussten Sie, dass gerade bei Festnahmen und in Untersuchungshaft viele falsche Geständnisse entstehen? Bei Festnahme oder Verhaftung muss Ihnen der Staat einen Anwalt zur Verfügung stellen. Dann ist Verteidigung notwendig im Sinne des Gesetzes. Zum weiteren Ablauf: Wird jemand wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen, wird er in der Regel zuerst in polizeilichen Gewahrsam genommen. Spätestens nach 24 Stunden muss er dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann über den Erlass eines Haftbefehls. Bei einer Verhaftung liegt bereits ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten vor. Ermittler müssen jeden Beschuldigten über seine Rechte belehren: Über sein Schweigerecht. Und über sein Anwaltskonsultationsrecht. Sie müssen auf Strafverteidiger-Notdienste hinweisen und dem Beschuldigten die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt ermöglichen. Merksatz: Wer einen Strafverteidiger in seinen Kontakten gespeichert hat oder die Nummer seines Anwalts auswendig kennt, macht sich dadurch nicht verdächtig. Hinweis: Dieses Whitepaper dient der ersten Information, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Jeder Fall ist anders gelagert. Lassen Sie sich deshalb immer direkt von einem Anwalt beraten. Ein Verteidiger ist zur absoluten Verschwiegenheit jedermann gegenüber verpflichtet. Sie können ihm vertrauen. Er ist unabhängig vom Staat und ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Selbstverständlich beziehen sich „Anwalt“ und „Verteidiger“ immer auf die weibliche, männliche und diverse Form. Lediglich der besseren Lesbarkeit wegen ist die männliche Form gewählt worden.


Matthias Klein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Bahnhofplatz 12

76137 Karlsruhe

T. 0721 1510 1010

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